Wer früh wählt, wählt sicher.
Jetzt briefwählen.

Du kannst deine Wahlkarte kostenlos auf verschiedenen Wegen beantragen: Entweder online über diese Website und über die App „Digitales Amt“, schriftlich per E-Mail, Fax und Brief oder persönlich direkt bei deinem Gemeindeamt bzw. Magistratischen Bezirksamt.

Fragen und Antworten zum Wählen mit Wahlkarte

Was genau ist mit „Briefwahl“ gemeint?

Die Briefwahl ist ein Angebot an alle Wahlberechtigten, die am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen können. Etwa weil sie auf Urlaub sind, im Ausland leben oder weil sie krank sind. Die Stimmabgabe erfolgt dann per Wahlkarte. Eine Wahlkarte brauchst du übrigens auch dann, wenn du nach dem Stichtag (9. August) umgezogen bist und nicht am „alten“ Wohnort wählen möchtest.

Wer kann eine Wahlkarte beantragen?

Grundsätzlich alle Österreicherinnen und Österreicher, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, im Wählerverzeichnis eingetragen sind – und am Wahltag nicht in ihrem zuständigen Wahllokal wählen gehen können.

Wie komme ich zu meiner Wahlkarte?

Du kannst deine Wahlkarte kostenlos auf verschiedenen Wegen beantragen: Entweder online über die App „Digitales Amt“ und über diese Website, schriftlich per E-Mail, Fax und Brief oder persönlich direkt bei deinem Gemeindeamt bzw. Magistratischen Bezirksamt.

Kann ich meine Wahlkarte beim Amt auch telefonisch beantragen?

Nein, das ist leider nicht möglich.

Bis wann sollte ich mich um meine Wahlkarte kümmern?

Am besten so schnell wie möglich! Online bzw. schriftlich ist der Antrag ab sofort bis spätestens 5. Oktober möglich, mündlich sogar bis 7. Oktober, 12:00 Uhr. Aber Achtung: Wenn du deine Wahlkarte nach dem 4. Oktober beantragst, kann es sein, dass sie nicht rechtzeitig per Post bei dir ankommt. Deshalb hole nach dem 4. Oktober deine Wahlkarte auf jeden Fall persönlich im zuständigen Wahlreferat ab!

Was muss ich beim Wahlkartenantrag alles angeben?

Unter anderem den Grund, warum du die Wahlkarte benötigst. Abgesehen davon brauchen die Behörden von dir persönliche Daten wie Namen, Geburtsdatum, Adresse und einen Identitätsnachweis, um deinen Antrag bearbeiten zu können.

Ich habe meine Wahlkarte schon Wochen vor der Wahl beantragt, aber noch nichts bekommen!

Die Behörden starten den Versand der Wahlkarten etwa drei Wochen vor der Wahl. Bitte hab noch ein bisschen Geduld!

Bis wann muss ich die Wahlkarte abgeben?

Sobald du deine Wahlkarte hast, kannst du den Stimmzettel ausfüllen und zurückschicken. Bitte beachte: Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag um 17:00 Uhr bei der zuständigen Wahlbehörde einlangen. Deshalb unbedingt den Postweg miteinberechnen! Du kannst deine Wahlkarte auch am 9. Oktober in jedem Wahllokal in ganz Österreich abgeben.

Wie genau gebe ich meine Stimme per Wahlkarte ab?

  • Schritt 1:
    Nimm das Informationsblatt und die Wahlunterlagen aus dem Kuvert. Der amtliche Stimmzettel und das kleine Wahlkuvert befinden sich in der Wahlkarte.
  • Schritt 2:
    Fülle den Stimmzettel aus und gib ihn in das kleine Wahlkuvert.
  • Schritt 3:
    Klebe das Kuvert zu und lege das verschlossene kleine Wahlkuvert in die Wahlkarte.
  • Schritt 4:
    WICHTIG – Bestätige mit deiner Unterschrift, dass du den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hast.
  • Schritt 5:
    Klebe die Wahlkarte zu und schicke sie an die zuständige Behörde. Die Adresse ist bereits auf der Wahlkarte aufgedruckt, Briefmarke brauchst du nicht. Die Portokosten für den Standardversand werden übernommen – egal, ob du aus dem Inland oder Ausland wählst.

Ich habe eine Wahlkarte beantragt, möchte am 9. Oktober aber spontan meine Stimme in meinem Wahllokal abgeben. Ist das möglich?

Ja, nimm aber unbedingt deine Wahlkarte mit, auch wenn du sie noch nicht ausgefüllt und unterschrieben hast!

Wie beantrage ich eine Wahlkarte, wenn ich meinen Wohnsitz im Ausland habe?

Wende dich dafür an die zuständige österreichische Vertretungsbehörde. Bitte beachte, dass die Fristen für die Abgabe der Wahlkarte im Ausland kürzer sind! Mehr Informationen findest du hier.

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